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Leistungen

Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Wirtschaftsplan Aufstellen eines Wirtschaftplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweisung der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- bzw. Teileigentum.

  • Jahresabrechnung und Rechenschaftslegung Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld- Einnahmen und- Ausgaben des Wirtschaftsjahres als Gesamt- und Einzelabrechnung. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten nach terminlicher Vereinbarung im Büro zur Verfügung.

  • Eigentümerversammlung Einladung zur Eigentümerversammlung, Durchführung der Eigentümerversammlung, Erarbeitung einer Niederschrift.

  • Ganzjährige Betreuung Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.

  • Hausordnung Die Verwaltung sorgt für die Durchführung und Einhaltung der Haus-/bzw. Nutzungsordnungen. Verstöße gegen selbige sind schriftlich der Verwaltung mitzuteilen, welche wiederum bei dem für den Verstoß verantwortlichen Eigentümer/Mieter mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers abmahnt.

Leistungskatalog für die Mietshausverwaltung

  • Beratung und Betreuung Beratung und Betreuung des Auftraggebers in allen mit der Verwaltung der Objekte zusammenhängender Fragen, mit Ausnahme steuerlicher Beratung.

  • Kontenführung Der Verwalter richtet für den Auftraggeber ein Verwaltungskonto ein, auf dem alle Zahlungen der Mieter/Pächter eingehen. Alle die das Verwaltungsobjekt betreffenden Ausgaben sind vom Verwaltungskonto zu leisten.

  • Vornahme von Zahlungen aller das Grundstück betreffenden Ausgaben (Grundsteuer, Wassergeld, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen u.a.m.).

  • Festlegen der Höhe der zu zahlenden Nebenkosten Der Verwalter achtet darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe des voraussichtlich tatsächlichen Aufwandes geleistet werden und diese dem jeweiligen Aufwand angepasst werden.

  • Miet- und Pachterhöhung Berechnung von Miet- und Pachterhöhungen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Durchsetzung, falls notwendig unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

  • Kontrolle der Mieteingänge Kontrolle der Miet-, Pacht- und Nebenkostenvorauszahlungen, unverzügliche Abmahnung und Betreibung etwaiger Zahlungsrückstände sowie Zwangsvollstreckungen aus vorliegenden Titeln. Kündigung bestehender Miet- und Pachtverträge.

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