Wirtschaftsplan Aufstellen eines Wirtschaftplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweisung der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- bzw. Teileigentum.
Jahresabrechnung und Rechenschaftslegung Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld- Einnahmen und- Ausgaben des Wirtschaftsjahres als Gesamt- und Einzelabrechnung. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten nach terminlicher Vereinbarung im Büro zur Verfügung.
Eigentümerversammlung Einladung zur Eigentümerversammlung, Durchführung der Eigentümerversammlung, Erarbeitung einer Niederschrift.
Ganzjährige Betreuung Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.
Hausordnung Die Verwaltung sorgt für die Durchführung und Einhaltung der Haus-/bzw. Nutzungsordnungen. Verstöße gegen selbige sind schriftlich der Verwaltung mitzuteilen, welche wiederum bei dem für den Verstoß verantwortlichen Eigentümer/Mieter mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers abmahnt.
Beratung und Betreuung Beratung und Betreuung des Auftraggebers in allen mit der Verwaltung der Objekte zusammenhängender Fragen, mit Ausnahme steuerlicher Beratung.
Kontenführung Der Verwalter richtet für den Auftraggeber ein Verwaltungskonto ein, auf dem alle Zahlungen der Mieter/Pächter eingehen. Alle die das Verwaltungsobjekt betreffenden Ausgaben sind vom Verwaltungskonto zu leisten.
Vornahme von Zahlungen aller das Grundstück betreffenden Ausgaben (Grundsteuer, Wassergeld, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen u.a.m.).
Festlegen der Höhe der zu zahlenden Nebenkosten Der Verwalter achtet darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe des voraussichtlich tatsächlichen Aufwandes geleistet werden und diese dem jeweiligen Aufwand angepasst werden.
Miet- und Pachterhöhung Berechnung von Miet- und Pachterhöhungen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Durchsetzung, falls notwendig unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Kontrolle der Mieteingänge Kontrolle der Miet-, Pacht- und Nebenkostenvorauszahlungen, unverzügliche Abmahnung und Betreibung etwaiger Zahlungsrückstände sowie Zwangsvollstreckungen aus vorliegenden Titeln. Kündigung bestehender Miet- und Pachtverträge.